Polizei
Darf ich
... den Vorladungstermin schwänzen?
... Verfügungen umgehen?
... einen Polizisten als "Bullen" bezeichnen?
... das Zeugnis verweigern?
Darf ich...
... den Vorladungstermin schwänzen?
Falls Post kommt, z.B. eine Einladung vor die Polizei, müssen Sie diesen Termin nicht wahrnehmen, denn niemand ist verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen. Ausnahme: Sie haben eine Vorladung vom Staatsanwalt.
§ 12 POG RP).
... das Zeugnis verweigern?
Folgende Personen dürfen das Zeugnis verweigern:
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der Ehegatte oder Verlobte und der geschiedene Ehegatte
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jemand, der mit dem Betroffenen ein Verwandtschaftsverhältnis in gerader Linie hat, bei der die eine Person von der anderen abstammt (z. B. Großmutter → Enkel)
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Journalisten über ihre Quellen
... Verfügungen umgehen?
Haben Sie eine Verfügung, die Ihnen verbietet einen bestimmten Ort zu betreten, können Sie dagegen Einspruch erheben (Einsprachefrist beachten). Da dieser Einspruch keine aufschiebende Wirkung hat, sollten Sie zusätzlich ein Gesuch um Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einreichen. (Aufschiebende Wirkung heißt, dass Sie, solange über die Einsprache nicht entschieden wurde, die Verfügung nicht gültig ist.)
... meinen Personalausweis zu Hause lassen?
Jeder Deutsche muss ab seinem 16. Lebensjahr einen Personalausweis haben, es gibt aber keinen Paragrafen, der verfüge, dass man den Ausweis immer dabeihaben muss. Fürht man also keinen Ausweis mit sich und gerät in eine Kontrolle, muss man höchstens auf die Wache mitkommen oder die Polizisten mit nach Hause nehmen, damit sie die Personalien aufnehmen können.
§ 1 PersAuswG
... verweigern, wenn ich einen Alkoholtest machen soll?
Wenn Polizisten einen Autofahrer zum Pusten auffordern, muss der Autofahrer der Forderung nicht nachkommen. Das gleiche gilt für Urinproben und Speicheltests vor Ort. Haben die Polizisten Grund zu der Annahme, dass ein Autofahrer betrunken ist, weil er beispielsweise nach Alkohol riecht oder in Schlangenlinien fährt, können sie eine Blutprobe anordnen lassen. Haben sie keinen Grund, müssen sie den Autofahrer weiterfahren lassen. Vorsicht! Wenn auf Drogen getestet wird, kostet dies zwischen 170 und 200 Euro.
... einen Polizisten Duzen?
Einen Polizisten zu duzen kann teuer werden. Denn unter Umständen kann Ihnen das Duzen der Polizei als Beleidigung ausgelegt werden. Eine Beleidigung kann sogar mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Im juristischen Sinne liegt eine Beleidigung bei einem rechtswidrigen Angriff vor, der auf die Ehre eines anderen Menschen zielt. Dieser "Angriff" besteht beispielsweise in einer vorsätzlichen Missachtung der Ehre des anderen.
§ 185 StGB
... einen Polizisten als "Bullen" bezeichnen?
Wird ein Polizeibeamter in mundartlicher Weise als "Bulle" bezeichnet, so liegt darin keine Herabsetzung des Polizisten und daher keine strafbare Beleidigung. Nach einem Gerichtsurteil bestand keine Strafbarkeit wegen Beleidigung, vielmehr sei der Begriff "Bulle" ein umgangssprachliches Synonym für Polizeibeamte. Hinsichtlich der gesellschaftlichen Akzeptanz des Begriffs verwies das Gericht auf die Fernsehsendung "Der Bulle von Tölz".
Demgegenüber stellten folgende Bezeichnungen nach weiteren Beschlüssen keine Beleidigung dar: „Homosexuell“, „Oberförster“, „Bulle“ , „Wegelagerer“.
Landgericht Regensburg (Az. 3 Ns 134 Js 97458/04)
Bayerisches Oberstes Landesgericht ( Az. 1 St RR 153/04)
Landgericht Regensburg (Az. 3 Ns 134 Js 97458/04)
Amtsgericht Berlin Tiergarten, (Az. (412 Ds) 2 Ju Js 186/08 (74/08) Jug, 412 Ds 74/08 Jug)
Landgericht Tübingen ( Az. 24 Ns (13 Js) 10523/11)
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Recht
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