Festnahme

Darf ich

... Durchsuchungen der Polizei in der Öffentlichkeit ablehnen?

... verweigern, meine Fingerabdrücke nehmen zu lassen?

... beschlagnahmte Sachen zurückverlangen?

.. Security-Leute ignorieren?

 


Darf ich...


... als Festgenommener meinen Kumpel anrufen?
Selbstverständlich dürfen Sie einen Verwandten oder eine Vertrauensperson anrufen. Zudem haben Sie das Recht, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder zu schweigen, das Recht auf einen Verteidiger, das Recht auf einen Dolmetscher und das Recht, Zeugen zu benennen.

... Durchsuchungen der Polizei in der Öffentlichkeit ablehnen?
Durchsuchungen in der  Öffentlichkeit (z.B. bis auf die Unterhosen ausziehen) sind nicht gestattet. Filzen dagegen schon (z.B. Taschen leeren, Abtasten nach Waffen). Frauen haben das Recht, auf eine Durchsuchung durch Frauen (Polizistinnen) zu bestehen.

... nach einer bestimmten Dauer der Festnahme gehen?
Die Polizei darf Sie maximal 24 Stunden (am Wochenende 48 Stunden) festhalten, danach müssen sie Ihnen einem Untersuchungs-Richter vorführen oder gehen lassen.
Bei einer vorläufigen Festnahme ist zu beachten, dass Polizei unverzüglich den Grund für den Freiheitsentzug angeben muss.

... verweigern, meine Fingerabdrücke nehmen zu lassen?
Werden Sie vor, während oder nach einer Demo festgenommen, vorläufig festgehalten oder einfach so auf das Revier mitgenommen, können Sie sich weigern, Ihre Fingerabdrücke abzugeben oder Fotos von sich machen zu lassen. Die Polizei darf Sie nicht dazu zwingen, diese Befugnis hat nur ein Richter.

... beschlagnahmte Sachen zurückverlangen?
Verlangen Sie unbedingt eine Quittung, wenn die Polizei Sachen von Ihnen beschlagnahmen will(Messer, Spraydosen, Geld, etc.) Gegenstände dürfen nur beschlagnahmt werden, wenn sie als Beweismittel dienen könnten, im Zusammenhang mit einer strafbaren Handlung stehen oder die Sittlichkeit oder öffentliche Ordnung gefährden. Sind beschlagnahmte Gegenstände legal und keine Beweismittel, können Sie diese mit der Quittung später zurückfordern. Beschlagnahmt die Polizei Geld, verlangen Sie unbedingt eine Quittung und Begründung dazu. In der Regel behauptet die Polizei, dass du das Geld illegal beschafft hast (z.B. Drogenhandel). Wenn Sie nachweisen können, dass es legal erworben wurde (z.B. Sozialgeld, geliehen, etc.), bekommen Sie es wieder zurück. Verlangen Sie zudem, dass diese persönlichen Dinge unter Verschluss kommen. Das heißt, das Polizeibeamte nicht lesen oder Kopien machen dürfen. Nur Untersuchungsrichter können den Verschluss aufheben.
 
... selbst Tatverdächtige festnehmen?
Wer jemanden auf frischer Tat ertappt, darf ihn festhalten, bis die Polizei eintrifft. Dies beinhaltet das sogenannte "Festnahme-Recht durch Jedermann". Versucht der Täter zu flüchten, dürfe er auch gegen seinen Willen festgehalten werden. "Allerdings muss dabei der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden." Das bedeutet: Niemand darf dem Dieb eines Apfels die Beine brechen, um ihn an der Flucht zu hindern. Erwischt man jemand bei einer Ordnungswidrigkeit (z.B. Falschparken), hat man natürlich kein Festnahmerecht.
§ 127 Abs. 1 Satz 1 StPO
 
.. Security-Leute ignorieren?
Das Security-Personal hat nicht mehr Rechte als Sie. Sie dürfen einzig die Hausordnung durchsetzen.Werden Sie bei einer Straftat erwischt (z.B. Drogendeal, Diebstahl, etc.) haben sie lediglich das Recht, Sie festzuhalten. Sie dürfen nicht: Ihren Ausweis verlangen, Sie befragen und durchsuchen, abtasten, Ihre Taschen durchsuchen, Sie nach Name und Wohnsitz fragen oder Ihnen Sachen (z.B. Walkman, Messer oder Drogen) abnehmen.

 

Alle Angaben ohne Gewähr

Thema: Festnahme

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