Falsche Identität
Darf ich
... mich als jemand anders ausgeben?
... einen akademischer Grad kaufen?
... meinen eigenen Tod vortäuschen?
... von einem fremden Konto E-Mails schreiben?
Darf ich...
...mich als jemand anders ausgeben?
Es ist nicht strafbar, einem Dritten gegenüber unter dem Namen eines anderen aufzutreten. Strafbar wäre es, durch Vorspiegelung falscher Tatsachen einen anderen durch irrtumsbedingte Vermögensverfügungen zu schädigen. Es ist auch strafbar, durch Unterzeichnen mit einem falschen Namen Urkundenfälschung zu begehen. Die Falsche Namensangabe stellt jedoch nur eine Ordnungswidrigkeit dar, wenn dies gegenüber einer „zuständigen Behörde“ bei Ausübung ihres Amtes erfolgt.
§ 111 OWiG
... mich in einer Singlebörse als Mr. Perfect ausgeben?
Grundsätzlich ist das erst mal nicht strafbar. Betrug würde voraussetzen, dass ein rechtswidriger Vermögensvorteil erlangt wurde. Davon ist nach deiner Schilderung nicht auszugehen. Wer jemanden an der Nase herumführt, wird wahrscheinlich nicht mit Konsequenzen rechnen müssen.
... von einem fremden Konto E-Mails schreiben?
Das Übermitteln einer E-Mail mit einer falschen Absender-Adresse zu Täuschungszwecken kann strafbar sein. Das unbefugte Eindringen oder Nutzen des E-Mail-Accounts eines Dritten wäre ebenfalls strafbar.
§ 269 StGB
... einen akademischen Grad kaufen?
Zünächst einmal ist der Gebrauch geistlicher Kleidung, militärischen Uniform oder das Tragen eines Doktortitels verboten. Die Titelführung erfolgt allein schon deswegen unbefugt, weil der Titel gekauft wurde (Pseudotitel). Eine Titelführung ist daher in Deutschland nicht legal möglich. Hier liegt ganz eindeutig ein Verstoß vor. Doktorgrade sind in Deutschland rechtlich geschützt
§ 132a StGB
... mich mit fremden Berufsbezeichnungen schmücken?
Eventuell ja. Hier eine unvollständige Übersicht ungeschützter Tätigkeitsbezeichnungen:
Autor, Betriebswirt, Coach, Detektiv, Direktor, Erziehungstherapeut, Finanzkaufmann, Informatiker, IT Manager, Journalist, Jurist, Manager, Logistiker, Makler, Redakteur, Sexualberater, Systemanalytiker, Unternehmensberater, Verkaufsleiter, Verleger, Web-Designer
Sie können somit von jeder Person aufgrund nicht vorhandener gesetzlicher Regelung legal geführt werden und sind kein Beweis besonderer Fachkompetenzen oder gar besonderer rechtlicher Befugnisse. Werden allerdings auch ungeschützte Berufsbezeichnungen im Berufsleben (z. B. bei Bewerbungen, Vertragsabschlüssen) verwendet, ohne dass man über die entsprechende Qualifikation verfügt, verstößt dies eventuell als irreführende Werbung gegen das Gesetz.
§§ 3, 16 UWG
... meinen eigenen Tod vortäuschen?
Grundsätzlich schon. Wenn man jedoch versuchen möchte, sich auf diese Weise berechtigten Forderungen seiner Gläubiger zu entziehen, wäre das Betrug.
Alle Angaben ohne Gewähr
Thema: Falsche Identität
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